Der Seelsorgerat, in einigen Kirchgemeinden auch Pfarreirat genannt, ist das kirchenrechtliche Beratungsgremium des Pfarrers. Er besteht aus acht Mitgliedern, welche die Arbeitsgebiete je nach Bedarf selbst einteilen. Er sorgt mit diversen Aktivitäten wie etwa die Gestaltung von Gottesdiensten, Apéros, Ausflügen oder Pfarreizusammenkünften für ein attraktives Pfarreileben. Die Mitglieder werden vom Pfarrer berufen.